Voriger
Nächster

Scheuermann Immobilien Management
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Tätigkeit der Scheuermann Immobilien Management, nachstehend Scheuermann Immobilien genannt, erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei soll die Einbeziehung „allgemeiner Geschäftsbeziehungen in das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.

1. Behandlung von Angeboten

a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Scheuermann Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklerprovision.

b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Scheuermann Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

c) Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlußfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Scheuermann Immobilien an.

2. Vertragsabschluß

a) Mit Abschluß eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Scheuermann Immobilien ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr entstanden und fällig. Die Scheuermann Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluß.

b) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Scheuermann Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Scheuermann Immobilien nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht.

c) Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne Anwesenheit der Scheuermann Immobilien, so ist ihr vom Auftraggeber Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

3. Provisionssätze

  • Nachfolgende Provisionen gelten immer als vereinbart, wenn nicht schriftlich andere Provisionssätze genannt oder vereinbart werden;
  • An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: vom Käufer und Verkäufer je 3,57 %
  • Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57 %
  • Anmietung Gewerbefläche: vom Mieter 3,57 Monatsnettomieten bei Verträgen über 5 Jahre Dauer, berechnet aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, mindestens 3,57 Monatsmieten, höchstens jedoch aus der 10 Jahresnettomietsumme: 3,57 %
  • Anmietung Wohnfläche: vom Auftraggeber 2,38 Monatsnettomieten.

In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer enthalten. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

4. Tätigkeit für den anderen VertragspartnerDie Scheuermann Immobilien ist berechtigt, auch für den
anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Auftragsdauer
Der Maklerauftrag kann – soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung verpflichtet, sobald ein der Scheuermann Immobilien erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.

6. Haftung
Die von der Scheuermann Immobilien gemachten Angaben über die Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer / Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Scheuermann Immobilien daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft / vermietet wird. Im Übrigen haftet die Scheuermann Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens in 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Scheuermann Immobilien zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist der Scheuermann Immobilien unbenommen.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Lörrach.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

10. Anderweitige Vereinbarungen
Schließt ein Auftraggeber mit der Scheuermann Immobilien einen „Makleralleinauftrag“ oder „Allgemeinen Maklerauftrag“ in schriftlicher Form ab, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen.

Lörrach, 01. Juni 2015

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner